Der Flaschenhals: Die kommunale Genehmigung
Geld und Bagger sind da – doch es darf nicht gebaut werden. Die größte Bremse im deutschen Breitbandausbau sind langwierige Genehmigungsverfahren für Aufbrüche und verkehrsrechtliche Anordnungen. Die Zustimmung der Wegebaulastträger (nach § 127 TKG, früher § 68 TKG) dauerte auf dem Postweg oft Monate. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das DigiNetzG sollen hier endlich Abhilfe schaffen.
Das Breitbandportal des Bundes
Durch die OZG-Umsetzung (häufig über das "Breitbandportal" realisiert) werden Antragsverfahren standardisiert und voll digital abgewickelt.
- Einheitliche Formulare statt kommunalem Flickenteppich.
- Digitale Einreichung von Trassenplänen (GIS) statt Papierausdrucken.
- Schnellere Rückmeldung und Genehmigungsfristen für Wegebaulastträger.
Vom Antrag bis zur Bauakte
Eine schnelle Genehmigung bringt jedoch nichts, wenn bei der Bauausführung die Auflagen der Kommune nicht dokumentiert werden. Wenn die Stadt im OZG-Portal auferlegt, Straßenschäden vorher zu dokumentieren, hilft dir TekEx. Die fertige digitale As-Built-Mappe kann nach Projektabschluss sauber gebündelt für die Endabnahme bei der Kommune eingereicht werden.
Baudoku muss nicht kompliziert sein.
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Was bedeutet OZG im Breitbandausbau?
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Im Breitbandausbau betrifft das primär die Digitalisierung von Aufbruchgenehmigungen und verkehrsrechtlichen Anordnungen.
Was ist die Zustimmung nach TKG?
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt die Nutzung öffentlicher Verkehrswege. Netzbetreiber müssen bei der Kommune eine Zustimmung einholen, bevor sie Straßen für den Glasfaserausbau aufbrechen dürfen.