Die Falle der Oberflächenwiederherstellung
Der Breitbandausbau ist fertig, die Straßen sind geflickt. Ein Jahr später meldet sich das städtische Tiefbauamt: "Ihr Asphaltpflaster senkt sich ab!" Es folgt eine teure Mängelrüge gemäß VOB/B. Oftmals liegt der Fehler jedoch gar nicht bei der Tiefbaufirma, sondern an einem vorherigen Vorschaden der Straße oder schwerem Schwerlastverkehr. Ohne Beweise zahlt jedoch der, der als letztes an der Straße gearbeitet hat.
Beweislastumkehr: Der Tag der Abnahme
Mit der offiziellen Abnahme der Bauleistung tritt die Beweislastumkehr ein. Das bedeutet: Wenn die Kommune danach einen Mangel behauptet, muss sie beweisen, dass du den Fehler gemacht hast. ABER: Bis zum Tag der Abnahme musst DU beweisen, dass du normgerecht (z.B. Verdichtung, ZTV43) gearbeitet hast.
- Vorher-Fotos: Dokumentiere Risse im Asphalt BEVOR der Bagger ansetzt.
- Verdichtungsnachweise: Digitale Ablage der Lastplattendruckversuche.
- Nachher-Fotos: Detaillierte Bilder des Fugenvergusses und der glatten Oberfläche.
Mit System gegen ungerechtfertigte Klagen
Werden Bilder manuell auf Servern gespeichert, findet sie nach zwei Jahren (in der Gewährleistungsphase) niemand mehr. TekEx bindet Fotos unlöschbar an die GPS-Koordinate und Projekt-ID. Kommt eine Mängelrüge rein, suchst du einfach nach der Adresse und hast innerhalb von 3 Sekunden die visuelle Entlastung deiner Monteure auf dem Bildschirm.
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange ist die Gewährleistung im Tiefbau?
Nach VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Erdarbeiten und Straßenbau in der Regel 4 Jahre, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wie wehre ich ungerechtfertigte Mängelrügen ab?
Durch eine lückenlose, georeferenzierte Fotodokumentation des Vorher-Zustands der Straße sowie der korrekten Bauausführung (Verdichtung, Verfüllung), die jederzeit schnell auffindbar ist.
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